Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt – die Möglichkeit eines neuen Gesetzes aber offen gelassen. Ist das Urteil für Sie ein Erfolg?
Constanze Kurz: Auch einige Wochen nach der Verkündung sehe ich das Urteil immer noch als Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz, das nicht nur der CCC bekämpft hat, für nichtig erklärt, und die großen Datenmengen, die die Internetprovider gespeichert hatten, sind gelöscht worden. Ich hätte mir allerdings nach dem Urteil etwas weniger sicherheitshysterische Reaktionen gewünscht. Besonders der Bund Deutscher Kriminalbeamter und einige Unions-Innenpolitiker haben meiner Ansicht nach ohne Not schrille Töne in die Debatte gebracht. Zu behaupten, wir hätten jetzt, wo das Gesetz hinfällig ist, riesige Sicherheitslücken, ist nicht nur sachlich falsch sondern auch der Bevölkerung gegenüber unehrlich.
Jetzt sehe ich mir erst einmal an, wie die Koalition mit der neuen Situation umgeht, ob man gleich einen neuen Gesetzesanlauf wagt oder das Thema erst noch einmal grundsätzlich überdenkt.
Gibt es in dieser Angelegenheit überhaupt eine Koalitionsmeinung?
Kurz: Nein, gerade bei der Vorratsdatenspeicherung stehen sich Innen- und Justizministerium diametral gegenüber. Die einen wollen so schnell wie möglich ein neues Gesetz machen. Die anderen haben vor Schnellschüssen gewarnt und wollen das Problem auf europäischer Ebene angehen. Dass es hier keine gemeinsame Linie gibt, hat man bereits in den Koalitionsverhandlungen beobachten können.
Ich muss allerdings sagen, dass das Innenministerium unter Thomas de Maizière nicht so sicherheitshysterisch agiert wie unter seinem Vorgänger. Von dort hört man jetzt vergleichsweise moderate Töne.
Heißt das, es wird von Thomas de Maizière kein Stasi 2.0.-Shirt geben wie von seinem Amtsvorgänger Wolfgang Schäuble?
Kurz: Vermutlich nicht – aber warten wir erst einmal ab, wie die künftige Gesetzgebung aussieht...






























