Uptown

Juli / August 2010
Uptown


Uptown ausgezeichnet
Uptown ist erneut Preisträger beim European Newspaper Design Award


Holger Teschke öffnet ab sofort jeden Monat eine Wunderkammer


Colortrend.de
Das informative Farbenreich von Designprofessor Axel Venn färbt auf Profis und Laien ab.


Berliner Wasser. Dem Lebensmittel Nr. 1 widmet sich jetzt eine ganze Zeitung.


15 Jahre Grundblatt/ Uptown. Verleger Frank
Radtke im Gespräch über
ein ungewöhnliches Nischenprodukt.



Constanze Kurz,
Sprecherin des CCC, über den Wandel im Internet

Texte alternatif

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Gabriella Pape, Landschaftsarchitektin,
über den Garten als Mentalitätsfrage

Texte alternatif

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Edgar Most, Ex-Banker:
Was hätten Sie in Pittsburg
an Merkels Stelle gesagt?

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Ralf-Otto Limbach,
Vaillant-Geschäftsführer:
Womit werden wir in
20 Jahren heizen?

Texte alternatif

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Illustration: Niels Schröder
Die Farbe des Geldes von Niels Schröder


Holger Teschke unterwegs auf den Spuren Mark Twains



Die Reisen des Holger Teschke auf den Spuren Chamissos



Jakob von Uexküll über den Alternativen Nobelpreis und Ökonomen, die sich irren


Ernst Ulrich von Weizsäcker über Wachstum durch Nachhaltigkeit und die Spitze der grünen Bewegung


Meinhard Miegel über falsche Bilanzen und Wohnstand ohne Wachstum


Hans Kaminski über den ökonomischen Analphabetismus in Deutschland


Carolyn Steel über den Zusammenhang zwischen Ernährung und Stadtentwicklung


Klaus Jesse und Andreas Lücke über Stop-and-go-Politik und die Potenziale des Wärmemarkts

Thomas Fürst und Peter Sakuth über Glück, Gier und vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen

Harald Strötgen über die fehlenden Lehren aus der Krise

Constanze Kurz über Freiheit und Sicherheit im Netz und die Podcasts der Bundeskanzlerin

Stephan Weil, über den Atomausstieg, große und kleine Energieversorger sowie den Ausgleich der Interessen

Hans-Olaf Henkel, zur Finanzkrise, ihren Ursachen und Folgen

Michael Braungart über abfallfreie Wirtschaft

Gabriella Pape, Landschaftsarchitektin, über den Garten als Mentalitätsfrage

Edgar Most über die aktuellen Finanzmarktrisiken

Michael G. Feist über Wünsche an eine neue Bundesregierung und Energiepolitik als Balanceakt

Katrin Lompscher darüber, wie sie Berlins Klimaziele erreichen will

Noam Chomsky über Obama, Charisma in der Politik und die Aussicht auf Altersmilde

Vilmos Cserveny von der IAEO über Kooperation und Kontrolle

Harald Strötgen über die Finanzkrise und wie es dazu kommen konnte

Kurt Mühlhäuser über die Finanzkrise und den Ölpreis

Albert Speer - Über eine nachhaltige Stadtplanung

Egon Bahr über das Verhältnis zwischen dem Westen und Russland

Das lesen Sie in der aktuellen Zeitungsausgabe

Lesen, wie bunt die Welt ist

Cartoon: BECK, www.schneeschnee.de
Vor Gericht und auf hoher See – Beck ist überall ein Vergnügen.

Die Möbelkunst des David Linley

Zwischen Broadway und Millerntor - Corny Littmann

Audienz bei Italiens Designpapst Alberto Alessi


Bertrand Benoit - Die Rendite an Aufmerksamkeit


Für Katrin von Raggamby hat jede Story ein Happy End



2001-2009 European Newspaper Design Award
reddot 2002: communication design

Neues Gesetz bekämpft unseriöse Methoden der Telefonwerbung
Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes drohen empfindliche Geldbußen bei unerlaubter Kaltakquise sowie Rufnummernunterdrückung
Sabine Philipp
März 2010
Immer mehr Menschen fühlen sich durch Telefonwerbung belästigt, was wenig verwundert. Die schwarzen Schafe der Zunft überreden ihre Gesprächspartner mit teilweise unseriösen Methoden zu Verträgen oder schließen sie ohne deren Einverständnis ab. Über die Tatsache, dass Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung verboten ist, setzen sie sich hinweg. Bislang war dem schwer beizukommen. Nun soll das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen Abhilfe schaffen. Es ahndet nicht genehmigte Werbeanrufe sowie die Rufnummernunterdrückung mit empfindlichen Geldbußen und stärkt das Widerrufsrecht – auch bei sogenannten Kostenfallen im Internet.


Es war schon immer verboten, potenzielle Kunden ohne vorherige Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen. Mit dem neuen Gesetz wird diese Kaltakquise noch teurer und kann mit Strafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Beschwerden nimmt laut Bundesjustizministerium die örtliche Verbraucherzentrale oder die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs entgegen, wenn sie folgende Informationen und Dokumente erhält: Datum und Uhrzeit des Anrufs, Name und, wenn vorhanden, die Telefonnummer des Anrufers, Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt, Grund des Anrufs, eine Erklärung, sich nicht im Vorfeld zu Werbeanrufen der Firma bereit erklärt zu haben, das Einverständnis, dass die Verbraucher- beziehungsweise Wettbewerbszentrale gegen die entsprechende Firma bezüglich des genannten Anrufs vorgehen darf, sowie die eigenen Kontaktdaten. Mit diesen Schriftstücken können die Institutionen Ansprüche auf Unterlassung sowie auf Herausgabe eines durch die unzulässige Handlung erzielten Gewinns an den Bundeshaushalt geltend machen.

Ein weiterer Ansprechpartner ist die Bundesnetzagentur, die neben Kaltakquise noch gegen weitere Verstöße wie zum Beispiel sogenannte Ping-Anrufe vorgeht. Dabei klingelt das Telefon einmal, damit die Rufnummer im Display erscheint und einen Rückruf provoziert. Die entsprechenden Formulare stehen auf www.bundesnetzagentur.de unter dem Menüpunkt „Rufnummernmissbrauch – Spam – Unerlaubte Telefonwerbung“ zum Download bereit.

Callcenter, die ihre Identität durch eine Rufnummernunterdrückung verschleiern, bekommen es mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) zu tun. Verstöße werden mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet.

Da Verbote wenig bringen, wenn der Kontrakt bereits geschlossen wurde, ist es gleichzeitig leichter geworden, Verträge zu kündigen, die am Telefon zustande gekommen sind. Wer bislang am Telefon einen Vertrag über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen abgeschlossen hat, konnte ihn nicht widerrufen und musste ihn erst einmal bedienen. Nun gibt es für alle Warengruppen ein Widerrufsrecht. Der Widerruf muss aber schriftlich formuliert werden. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen und wird auf einen Monat aufgestockt, wenn der Verbraucher erst belehrt wurde, nachdem er den Vertrag eingegangen ist. Die Fristen gelten auch dann, wenn der Angerufene zugestimmt hat, dass der Vertrag vor dem Ende derselben ausgeführt wird. Tritt der Verbraucher dennoch zurück, muss er die bis dahin erbrachte Leistung nur dann bezahlen, wenn er vor Vertragsschluss darauf hingewiesen wurde und zugestimmt hat. Auch bei Dauerschuldverhältnissen wie Telekommunikationsverträgen kann der Verbraucher bei einer nichtexistenten Wideruferklärung vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Dienste des neuen Anbieters bereits beansprucht hat. In diesem Fall kann das anrufende Unternehmen den bisherigen Anbieter auch nicht mehr so einfach kündigen. Es
benötigt eine schriftliche Bestätigung des Neukunden.

Das neue Widerrufsrecht räumt gleichzeitig mit einer anderen Unsitte auf, die auch im Internet weit verbreitet ist: Das Unterschieben von Verträgen, so wie bei den sogenannten Kostenfallen. Dabei wird auf einer Webseite suggeriert, dass die Angebote, zum Beispiel ein Routenplaner, kostenlos sind. Da keine Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt, geben manche Nutzer ihre Daten an und erhalten später eine Rechnung. Zu Unrecht, wie das Bundesjustizministerium erklärt. „Künftig kann der Verbraucher seine Vertragserklärung noch so lange widerrufen, wie er nicht vollständig bezahlt hat. Wenn ihn das Unternehmen vor Abgabe seiner Erklärung nicht darauf hingewiesen hat, dass er bei einem Widerruf für die bis dahin erbrachte Leistung Wertersatz zahlen muss, kann das Unternehmen nichts von ihm fordern.“

Wer sich durch Telefonverkäufer belästigt fühlt, dem empfiehlt die Bundesregierung in ihrer Broschüre „Mehr Schutz für Verbraucher am Telefon und im Internet“, sich erst gar nicht auf das Gespräch einzulassen. Außerdem rät sie dazu, nur die absolut notwendigen Daten anzugeben. Besondere Vorsicht ist bei Bankdaten angesagt. Der Film „Bei Anruf Abzocke“ von Günther Wallraff hat eindrucksvoll die Tricks der Callcentermitarbeiter gezeigt, mit denen sie die Bankdaten selbst von kritischen Kunden herausfinden. „Wir nehmen jetzt die Bankdaten auf“, hieß es da inmitten des Gesprächs. Die Angerufenen sind dann meist so perplex, dass sie die Daten tatsächlich preisgeben.

Weitere Infos zu dem neuen Gesetz und viele Tipps hat das Bundesjustizministerium auf www.bmj.bund.de/cold-calling ins Netz gestellt.